Allgemeine Geschäftsbedingungen

MediaTrend B.V.


Artikel 1. Definitionen

In den nachstehenden Bedingungen wird verstanden unter:

1.1 MediaTrend: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung MediaTrend B.V., eingetragen im Handelsregister der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter Aktenzeichen 37099063;

1.2 Inserent: Jede natürliche Person oder jede juristische Person, die eine oder mehrere Anzeigen auf der Seite platziert oder wünscht zu platzieren;

1.3 Anzeige: Jede kommerzielle und/oder verkaufsfördernde Äußerung, die vom Inserenten auf der Seite platziert wird bzw. die der Inserent auf der Seite wünscht zu platzieren;

1.4 Site: eine von MediaTrend betriebene Webseite;

1.5 Anzeigenvertrag: Die mündliche oder aber schriftliche Vereinbarung zwischen MediaTrend und dem Inserenten bezüglich der Platzierung einer oder mehrerer Anzeigen auf der Site;

1.6 Bedingungen: Die vorliegenden Allgemeinen Anzeigenbedingungen, die für alle Anzeigenverträge zwischen MediaTrend und dem Inserenten gelten.


Artikel 2. Allgemeine Bedingungen und Anwendung der Bedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Anzeigenverträge, die zwischen MediaTrend und einem Inserenten geschlossen wurden, wie auch für jeden in diesem Zusammenhang von einem Inserenten an MediaTrend erteilten Auftrag und jede in demselben Zusammenhang von MediaTrend einem Inserenten unterbreitete Offerte oder gemachtes Angebot.

2.2 Mit dem mündlichen oder auch schriftlichen Hinweis auf die Bedingungen und/oder deren Vorlage werden diese Bedingungen ausdrücklich für anwendbar erklärt. Durch die Erteilung eines Auftrages - entweder telefonisch oder schriftlich - bestätigt der Inserent, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen zu kennen und erklärt sich damit einverstanden.

2.3 Allgemeine Anzeigebedingungen des Inserenten bzw. sonstige Bedingungen gelten nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.4 Ausnahmen von diesen Bedingungen gelten nur, sofern und soweit diese ausdrücklich vorab und schriftlich zwischen MediaTrend und dem Inserenten vereinbart wurden und gelten ausschließlich für die geänderten Bestimmungen in dem entsprechenden Anzeigenvertrag.

2.5 Im Falle eines von zwei oder mehreren Inserenten gemeinsam geschlossenen Anzeigenvertrags haftet jeder dieser Inserenten gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Anzeigenvertrag ergebenden Verpflichtungen.

2.6 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MediaTrend ist es dem Inserenten nicht gestattet, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Anzeigenvertrag an Dritte zu übertragen.

2.7 MediaTrend behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. MediaTrend wird jede Änderung der Bedingungen auf www.mediatrend.nl und soweit wie möglich auf allen übrigen von ihr betriebenen Webseiten bekannt geben. Die geänderten Bedingungen gelten sowohl für Anzeigenverträge als auch für Aufträge, Offerten und Angebote, die abgeschlossen wurden oder aber in diesem Zusammenhang erteilt bzw. gemacht wurden ab dem Tag der Publikation dieser geänderten Bedingungen auf www.mediatrend.nl.

2.8 Die niederlandische ROTA-Bedingungen (ROTA voorwaarden) gelten nicht für die Platzierung von Anzeigen auf den Webseiten.

2.9 Falls und soweit festgestellt wird, dass gegebenenfalls irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen nicht in Anspruch genommen werden kann, kommt dieser Bestimmung betreffs Inhalt und Tendenz eine so weit wie möglich übereinstimmende Bedeutung zu, sodass man sich doch darauf berufen kann. Die übrigen Bestimmungen bleiben zugleich unverändert gültig.


Artikel 3. Offerten und Angebote

3.1 Alle Offerten und Angebote von MediaTrend sind immer einmalig, freibleibend und 14 Tage lang gültig, sofern in der Offerte bzw. dem Angebot nicht etwas anderes angegeben wurde.

3.2 Preise und sonstige Bedingungen, die sich auf ein Angebot oder eine Offerte beziehen, gelten ausschließlich für diesen Vertrag und gelten somit nicht automatisch für Wiederholungen, neue Anzeigenaufträge, Erweiterung, Erneuerung oder Fortsetzung eines Anzeigenvertrags.

3.3 MediaTrend kann nicht an ihre Offerten oder Angebote gebunden werden, sofern für den Inserenten nach vernünftigem Ermessen erkennbar sein musste, dass die Offerten oder Angebote oder aber ein Teil davon, einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.

3.4 Falls die Annahme des Auftrags (unabhängig davon, ob es sich um über- oder untergeordnete Punkte handelt) von den Inhalten der Offerte oder dem Angebot abweicht, dann ist MediaTrend nicht daran gebunden. Der Anzeigenvertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Auftragsannahme zustande, sofern MediaTrend nicht anders angibt.

3.5 Wenn sich erweist, dass die bei der Angebotsanfrage oder hinsichtlich des Anzeigenvertrags vom Inserenten erteilten Daten nicht korrekt waren, ist MediaTrend berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3.6 Ein aus mehreren Teilen bestehender Kostenvoranschlag verpflichtet MediaTrend nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags zu einem dementsprechenden Teil des angegebenen Preises.


Artikel 4. Zustandekommen des Anzeigenvertrags

4.1 Ein Anzeigenvertrag kommt in dem Moment zustande, wenn:

sofern ein Auftrag zur Platzierung einer Anzeige telefonisch erteilt wird:

Der Inserent nach dem zunächst telefonisch der Verkaufsabteilung erteilten Auftrag zur Anzeigenaufgabe während eines darauffolgenden Bestätigungsgesprächs mit der Auftragsverwaltung von MediaTrend sich nochmals telefonisch mit der Ausführung des Auftrags einverstanden erklärt. Das Gespräch wird mit Zustimmung des Inserenten zum Nachweis der Auftragserteilung als Tonaufnahme digital aufgenommen und gespeichert.

sofern ein Auftrag zur Platzierung einer Anzeige schriftlich erteilt wird:

Der Inserent sich über den Webshop, Bestellformular oder ein Angebot einverstanden erklärt und die Einverständniserklärung über E-Mail, Webseite, Post oder Fax verschickt hat. Der Empfang der schriftlichen Auftragserteilung vom Inserenten an MediaTrend sowie deren Akzeptanz zur Platzierung ist damit bestätigt.


Artikel 5. Anforderungen an den Inhalt der Anzeige und den Inserenten

5.1 Der Inserent ist alleinig für die Platzierung seiner Stellenangebote auf der Seite verantwortlich. MediaTrend oder ihre Site gelten nicht als Arbeitgeber in Bezug auf die Nutzung der Seite durch den Inserenten und ist für keine Entscheidung hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeit die, aus welchen Gründen auch immer, von einer Partei, die Stellenangebote auf der Seite von MediaTrend platziert, verantwortlich.

Der Inserent versteht und erkennt an, dass, wenn er sein Firmenkonto kündigt oder es beendet wird, all seine Kontoinformationen auf der Webseite, einschließlich der gespeicherten Lebensläufe und Job-Angebote als gelöscht gekennzeichnet werden und aus der Datenbank der Site entfernt werden dürfen.

5.2 Ein platziertes Jobangebot darf nicht enthalten:

  1. andere Hyperlinks als diejenigen, wofür MediaTrend speziell seine Zustimmung gegeben hat;

  2. irreführende, unlesbare oder “versteckte” Keywords, Wiederholungen von Keywords oder Keywords, die für das Stellenangebot nach vernünftigem Ermessen von MediaTrend irrelevant sind;

  3. Namen, Logos oder Handelsmarken nicht assoziierter Unternehmungen außer der Ihres Kunden und vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung von MediaTrend;

  4. Namen von Hochschulen, Orten, Staaten, Städten oder Ländern, die nicht mit dem Stellenangebot im Zusammenhang stehen;

  5. mehr als eine Funktion oder Stellenbeschreibung, mehr als eine Location oder mehr als eine Funktionskategorie, außer wenn das Produkt das gestattet;

  6. unsorgfältige, unrichtige oder irreführenden Informationen;

  7. Material oder Links zu Material, das Menschen auf sexuelle, gewalttätige oder auf andere Weise ausbeutet oder persönliche Daten von jedem unter 16 Jahren verlangt.

5.3 Es ist dem Inserenten nicht gestattet:

  1. Stellenangebote auf eine Art und Weise zu platzieren, die nicht mit der geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetzgebung vereinbar sind, worunter aber nicht ausschließlich Gesetze zu Arbeit und Beschäftigung, gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Anforderungen an Arbeitsfähigkeit, Datenschutz, Zugang zu und Nutzung von Daten und geistigem Eigentum;

  2. Stellenangebote zu platzieren, für die die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes oder ein gesetzlicher, dauerhafter Wohnsitz in einem Land als Voraussetzung für eine Anstellung erforderlich ist, außer wenn dies zur Einhaltung der Gesetz- und Regelgebung notwendig ist oder um einen Vertrag mit einer nationalen, landesweiten oder lokalen Obrigkeit zu erfüllen;

  3. Stellenangebote zu platzieren, die eine Anforderung oder ein Auswahlkriterium hinsichtlich der Stelle beinhalten, während eine derartige Anforderung oder ein derartiges Auswahlkriterium keine eigentliche und gesetzliche Grundvoraussetzung für diese Stelle ist;

  4. Stellenangebote oder andere Anzeigen für Konkurrenten von MediaTrend zu platzieren oder Stellenangebote oder andere Inhalte zu platzieren, die Links zu Webseiten enthalten, die mit der Stellenangebotsseite von MediaTrend konkurrieren;

  5. Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, zu empfehlen oder zu bewerben;

  6. Anzeigen für Franchiseprogramme, Pyramidensysteme, “Club-Mitgliedschaften”, Vertriebsnetzwerke, Möglichkeiten für Netzwerk-Marketing (Multi-Level) oder Konstruktionen mit Verkaufsagenturen zu platzieren;

  7. Anzeigen für Geschäftsmöglichkeiten zu platzieren, wofür vorab oder in regelmäßigen Abständen eine Bezahlung erforderlich ist oder wofür neue Mitglieder, Sub-Verkäufer oder Sub-Agenturen angeworben werden müssen;

  8. Anzeigen für Geschäftsmöglichkeiten auf Provisionsbasis zu platzieren, außer wenn im Stellenangebot deutlich angegeben wird, dass die Stelle ausschließlich auf Provisionsbasis verfügbar ist und wenn das Produkt, das der Arbeitssuchende verkaufen muss, deutlich beschrieben wird;

  9. jegliche Möglichkeit zu propagieren, die keine bona fide Arbeitsmöglichkeit darstellt;

  10. Stellenangebote für Model-Tätigkeiten, Schauspieler, Talent- oder Vergnügungsagenturen oder Funktionen als Talentscout zu platzieren;

  11. sexuelle Dienstleistungen anzubieten oder Mitarbeiter für Arbeiten sexueller Art zu suchen;

  12. für die Verwendung menschlicher Organe oder die Zurverfügungstellung von menschlichen Organen aufzurufen, hierzu zählen auch, aber nicht ausschließlich, Dienstleistungen für die Fortpflanzung wie Eizellenspende oder Leihmutterschaft;

  13. Anzeigen zur Unterstützung einer bestimmten politischen Partei, politisches Programm, politische Thesen oder Themen zu platzieren;

  14. einen bestimmten Glauben zu propagieren;

  15. Stellenanzeigen mit einem Standort in Ländern, die von wirtschaftlichen Sanktionen der Regierung der Vereinigten Staaten betroffen sind, zu platzieren;

  16. Stellenangebote zu platzieren, wobei von dem Bewerber Informationen über seine/ihre (1) Rasse oder ethnische Herkunft (2) politische Überzeugung (3) religiöse oder Glaubensüberzeugung (4) Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberorganisation (5) körperliche oder mentale Gesundheit (6) Sexualität (7) Strafregister oder gerichtliche Verfolgung oder (8) Alter verlangt werden.

5.4 MediaTrend behält sich das Recht vor, ein platziertes Stellenangebot bzw. Inhalt zu entfernen oder abzulehnen, wovon MediaTrend nach vernünftigem Ermessen zu dem Entschluss kommt, dass dies nicht den obengenannten Bedingungen entspricht oder wenn Inhalt platziert wurde, wovon MediaTrend der Meinung ist, dass es den Interessen von MediaTrend nicht dienlich ist.

Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während der Nutzung der Webseite gegenüber MediaTrend Unwahrheiten verkünden oder auf andere Art und Weise MediaTrend in Bezug auf die Art Ihrer Geschäftstätigkeit täuschen, ist das für MediaTrend ein Grund, um Ihre Nutzung unserer Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Schadenersatz, Erstattung oder Erlass vereinbarter Dienstleistungen oder Produkte zu beenden.


Artikel 6. Platzierung der Anzeige

6.1 MediaTrend verpflichtet sich in einem Anzeigenvertrag zur Platzierung der Anzeige, auf der in diesen Bedingungen vorgesehenen Art und Weise und aufgrund der dazu konform der Lieferbedingungen rechtzeitig vom Inserenten zur Verfügung gestellten Materialien und/oder Daten bzw. Informationen.

6.2 Erstellung und Veröffentlichung einer Anzeige erfolgt in der Regel so schnell wie möglich nach dem Zustandekommen des Anzeigenvertrags und nach Lieferung von Daten sowie Text- und/oder Bildmaterial oder aber zu einem vereinbarten Zeitpunkt.

6.3 Werden vom Inserenten Platzierungsdaten angegeben, dann gelten diese als Anfrage/Hinweis und nicht als Verwirkungsfrist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die von MediaTrend angegebenen Platzierungsdaten beruhen jederzeit auf der Voraussetzung, dass die benötigten Materialien und/oder Daten bzw. Informationen MediaTrend rechtzeitig und adäquat vom Inserenten selbst oder im Auftrag des Inserenten zur Verfügung gestellt werden. Falls der Inserent Änderungen eines erteilten Auftrags nicht schriftlich angegeben hat, trägt der Inserent die Verantwortung für die korrekte Ausführung des geänderten Auftrags durch MediaTrend.

6.4 Ein bestimmter Platz auf einer Webseite kann niemals garantiert werden. Einer Bitte um Platzierung auf einer bestimmten Seite oder an einer bestimmten Stelle kann entsprochen werden, soweit dies nach Auffassung von MediaTrend im Rahmen eines vernünftigen Layouts, technischer und redaktioneller Möglichkeiten und/oder Billigkeit gegenüber anderen Inserenten möglich ist.

6.5 MediaTrend ist jederzeit dazu berechtigt, die Anzeige nicht zu platzieren oder aber die Platzierung wegen des Inhalts, der Form, des guten Geschmacks, technischer Schwierigkeiten oder wegen Widerspruch zu Interessen von MediaTrend selbst oder aber, falls die Anzeige nach Meinung von MediaTrend auf irgendeine Art und Weise nicht mit den Bestimmungen in diesen Bedingungen übereinstimmt, auszusetzen. MediaTrend ist in solchen Fällen nicht zu jeglichem Schadenersatz verpflichtet.

6.6 MediaTrend behält sich das Recht vor, den Anweisungen zuständiger Behörden nachzukommen. Darunter werden jedoch nicht ausschließlich verstanden: Justizministerium, niederländische Reklamekode-Kommission, Berufungsgericht, niederländische Finanzaufsichtsbehörde und deren Rechtsnachfolger.


Artikel 7. Vertragsdauer, Annullierung und Kündigung

7.1 Der Anzeigenvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, zu rechnen ab Datum des Zustandekommens des Vertrags entsprechend Artikel 4.1. Wenn die Parteien keine Laufzeit vereinbart haben wird davon ausgegangen, dass der Vertrag für die Dauer von zwölf (12) Monaten abgeschlossen wurde und endet dieser mit Ablauf dieser Periode, außer wenn der Vertrag auf einem Credits-System basiert. In diesem Fall endet der Vertrag, wenn alle Credits eines Vertrags aufgebraucht oder wegen Ablauf der Nutzungsdauer verfallen sind. Im Falle der Abnahme eines Abonnements ist eine Mindestlaufzeit von 6 (sechs) Monaten erforderlich.

7.2 Die Annullierung eines erteilten Anzeigenauftrags ist nur dann möglich, wenn die entsprechende Anzeige noch nicht auf der Webseite platziert wurde. Nach Platzierung auf der Webseite ist eine Annullierung nicht mehr gestattet und ist der Inserent an alle im Anzeigenvertrag festgelegten Vereinbarungen gebunden. Im Falle der Abnahme von einzelnen Lebenslauf-Credits oder Lebenslauf-Abonnements ist eine Annullierung nach Genehmigung der Bestellung von MediaTrend, wobei die Credits dem Konto des Inserenten gutgeschrieben wurden, nicht mehr gestattet.

7.3 Wenn der Inserent innerhalb der festgestellten Annullierungsfrist im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels den Anzeigenvertrag ganz oder teilweise annulliert, werden die Kosten für Arbeiten, die zur Platzierung der Anzeige verrichtet wurden sowie die Kosten für dafür bestellte oder fertiggestellte Sachen dem Inserenten vollständig mit einem Mindestbetrag von € 50,- exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

7.4 Nach dem Abschluss eines Lebenslaufdatenbank-Abonnements wird der Vertrag stillschweigend monatlich zu den gleichen Bedingungen und Preis verlängert, es sei denn, dass der Vertrag von einer der Parteien spätestens einen Kalendermonat vor Beginn der Folgeperiode schriftlich gekündigt wird.


Artikel 8. Die Site

8.1 MediaTrend wird die Site sorgfältig einrichten, hosten, sichern und instand halten und wird die Anzeige sorgfältig platzieren und überwachen.

8.2 MediaTrend stellt die Site in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet zur Verfügung, daher "mit allen Mängeln" und "falls verfügbar".

8.3 MediaTrend gewährt dem Inserenten keinerlei Garantie zur ungehinderten Nutzung durch Besucher der Webseite, für das Fehlen von Zugangsbeschränkungen, Zurückbehaltungsrechten oder Verstößen gegen Rechte geistigen und/oder industriellen Eigentums Dritter auf der Site, des ununterbrochenen und/oder fehlerfreien Besucherzugangs, minimaler Wartungszeiten oder minimaler "Downtimes" noch irgendeine andere Garantie bezüglich der Site.

8.4 Der Inserent ist dazu verpflichtet, auf jeden Gebrauch der Site zu verzichten, der widerrechtlich ist oder den Interessen von MediaTrend und/oder deren Tochterunternehmen, Lieferanten von Informationen auf der Site, anderen Inserenten auf der Site und/oder Sitebenutzern schaden kann.


Artikel 9. Haftung

9.1 Die Haftung von MediaTrend infolge von zurechnungsfähigen Mängeln und/oder rechtswidrigen Handlungen ist immer höchstens auf den Betrag begrenzt, den der Inserent für den entsprechenden Anzeigenvertrag an MediaTrend gezahlt hat.

9.2 MediaTrend ist aufgrund des Anzeigenvertrages niemals haftbar für indirekten Schaden des Inserenten, der sich aus der Ausführung des Anzeigenvertrags ergibt oder damit zusammenhängt. Unter indirektem Schaden ist unter anderem zu verstehen: Folgeschaden, Umsatz-/ Gewinneinbußen, entgangene Einsparungen, Schaden aufgrund von Betriebsunterbrechung, verminderter Goodwill, Forderungen Dritter und Vermögensschäden, die nicht Sach- oder körperliche Schäden sind.

9.3 Wenn eine Anzeige nicht entsprechend der Vereinbarungen in dem Anzeigenvertrag platziert und/oder sichtbar ist, hat der Inserent – nach Wahl von MediaTrend – lediglich Anspruch auf die erneute Schaltung der Anzeige, Reduzierung des Preises oder die Auszahlung einer Vergütung in Form von Credits, sofern die Anzeige billigermaßen angesehen werden muss, dass sie ihrem Zweck nicht gerecht wird und sich aus den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen nicht ergibt, dass der Inserent das Risiko trägt.

9.4 Schaden muss unverzüglich nach seinem Entstehen vom Inserenten an MediaTrend gemeldet werden, sodass MediaTrend die Möglichkeit hat, eine eventuelle Schadenausbreitung zu verhindern und rechtzeitig eine angemessene Expertise erstellen (lassen) kann. Wenn der Inserent sich nicht an die Bestimmungen des Anzeigenvertrags hält, werden spätere Kosten, worunter auch Kosten zur Schadensverhütung, Schadensbegrenzung, nicht vergütet. Schaden, der nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung schriftlich vom Inserenten an MediaTrend gemeldet wurde, kommt in keinem Fall für Vergütung in Betracht.

9.5 MediaTrend akzeptiert keinerlei Haftung, die sich aus den Gegebenheiten gemäß Artikel 8.3 dieser Bedingungen ergibt.

9.6 Weiterhin akzeptiert MediaTrend keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf Information und/oder Güter, die mittels eines Hyperlinks in der Anzeige erworben werden kann/können.

9.7 Die Ausschlüsse und Einschränkungen in diesem Artikel finden keine Anwendung, wenn der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MediaTrend ist.


Artikel 10. Preise

10.1 Alle Preise sind exkl. Umsatzsteuer (MwSt.) und anderen vom Staat auferlegten Gebühren.

10.2 Alle auf der Site, Offerten und übrigen Dokumenten von MediaTrend vermeldeten Preise gelten unter dem Vorbehalt von Tippfehlern. Für die Folgen von Tippfehlern wird keine Haftung übernommen.

10.3 Die vom Inserenten zu zahlende Vergütung geht von dem im Anzeigenvertrag genannten Tarif aus. MediaTrend behält sich das Recht vor, die Tarife zwischenzeitlich zu ändern und wird den Inserenten hierüber dreißig (30) Tage im Voraus informieren. Wenn eine Tarifänderung beinhaltet, dass dieser Tarif mit mehr als 10% steigt und der Inserent diese Änderung nicht akzeptiert, hat der Inserent das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach der in diesem Artikel genannten Bekanntgabe den Anzeigenvertrag, auf den sich die Tarifänderung bezieht, schriftlich zu kündigen. Daraufhin endet der Anzeigenvertrag an dem Tag, an dem die Preiserhöhung in Wirkung tritt. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.


Artikel 11. Zahlungsbedingungen

11.1 Alle Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf die auf der Rechnung angegebene Weise beglichen werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11.2 MediaTrend wird nicht durch einen verspäteten Rechnungsversand in Verzug geraten. Sollte es doch einmal vorkommen, dass der Inserent eine Rechnung nicht innerhalb des in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zeitraums von MediaTrend erhält, hat dies niemals zur Folge, dass der Inserent bezogen auf die erbrachte Dienstleistung keine Vergütung zu zahlen hat oder dass MediaTrend auf ihr Recht auf Bezahlung verzichtet.

11.3 Falls Bankeinzug vereinbart wurde, wird der Betrag nach Zustimmung des Inserenten automatisch zu Lasten der Kontonummer des Inserenten eingezogen und der Kontonummer NL85INGB0678121028 auf den Namen von MediaTrend gutgeschrieben. Der Bankeinzug findet auf einmal und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum statt.

11.4 Sollte sich erweisen, dass ein Bankeinzug nicht möglich ist, wird der Inserent darüber informiert und ist der Inserent dazu verpflichtet, den nichteingezogenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zugunsten von MediaTrend zu zahlen.

11.5 Falls und sofern der Zahlungstermin von 14 Tagen verstreicht, ohne dass MediaTrend die Gesamtzahlung empfangen hat, wird der Inserent - ohne weitere Inverzugsetzung - in Verzug sein, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Zahlungstermin vereinbart. Nach Verstreichen von 30 Tagen nach Rechnungsdatum wird der Rechnungsbetrag um €17,50 Bearbeitungskosten erhöht. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des verschuldeten Betrages ist der Inserent auch den gesetzlichen Handelszins verschuldet.

11.6 Ab dem Moment, in dem sich der Inserent in Zahlungsverzug befindet, haftet er auch für die dadurch MediaTrend entstehenden außergerichtlichen Inkassokosten, wobei davon ausgegangen wird, dass diese 15% des Rechnungsbetrags betragen, mit einem Minimumbetrag von €40,- pro Rechnung. Falls und insoweit die MediaTrend tatsächlich entstandenen Inkassokosten mehr als 15% des Rechnungsbetrags betragen, ist MediaTrend berechtigt, dem Inserenten diese tatsächlichen Kosten in Rechnung zu bringen. Diese ersetzen die fiktiven Inkassokosten, sofern sie angemessen sind.

11.7 Der Inserent ist niemals dazu berechtigt, eine sich aus dem Anzeigenvertrag ergebende Zahlung auszusetzen oder aber mit einem zu einem beliebigen Zeitpunkt bestehenden Zahlungsanspruch des Inserenten gegenüber MediaTrend zu verrechnen.

11.8 Sollte sich der Inserent zu irgendeinem Zeitpunkt in einer Situation einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder eines gesetzlichen Zahlungsaufschubs befinden, dann sind alle Verbindlichkeiten des Inserenten aus dem Anzeigenvertrag sowie alle weiteren zwischen den Parteien bestehenden Verträge sofort und vollständig fällig. Dasselbe gilt mutatis mutandis für den Fall, dass der Inserent mit jeglichen Verpflichtungen aus dem Anzeigenvertrag in Verzug ist.

11.9 MediaTrend hat das Recht, die vom Inserenten geleisteten Zahlungen zunächst zum Zweck der Kostenminderung, danach zur Minderung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptforderung und der laufenden Zinsen zu verwenden. MediaTrend kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot weigern, wenn der Inserent eine andere Reihenfolge der Zahlung angibt. MediaTrend kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung verweigern, wenn dabei nicht ebenfalls die bisher aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten beglichen werden.

11.10 Falls der Inserent den Anzeigenvertrag im Auftrag eines Dritten abgeschlossen hat, bleibt dieser Inserent gegenüber MediaTrend für die Erfüllung aller sich aus dem Anzeigenvertrag ergebenden Verpflichtungen verantwortlich. Bei Zahlungsverzug des Inserenten ist der Dritte verpflichtet, nach einer ersten Zahlungsaufforderung dafür zu sorgen, dass die Zahlung an MediaTrend erfolgt.


Artikel 12. Rechte an geistigem Eigentum

12.1 Alle Rechte an geistigem Eigentums bezüglich der von MediaTrend entworfenen oder erstellten Arbeiten, worunter Urheberrecht, Markenrecht und Datenbankrechte verstanden werden, beruhen jederzeit bei MediaTrend. Hierunter werden auch die Rechte an den von MediaTrend im Auftrag des Inserenten entworfenen oder angefertigten Anzeigen verstanden. Ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung von MediaTrend ist es dem Inserenten dementsprechend nicht gestattet, die von MediaTrend entworfenen oder angefertigten Anzeigen für die Platzierung als Anzeige in den Medien Dritter wiederzuverwenden.


Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 MediaTrend ist nicht dazu verpflichtet, jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Inserenten nachzukommen, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der weder von ihr verschuldet wurde noch aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der zu ihren Lasten gehenden im Verkehr geltenden Auffassungen.

13.2 Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Bedingungen dasjenige verstanden, was im Gesetz und der Rechtsprechung darunter verstanden wird, zudem alle von außen kommenden voraussehbaren oder nicht voraussehbaren Ursachen, die MediaTrend nicht beeinflussen kann, aber wodurch MediaTrend nicht dazu imstande ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden auch aber nicht ausschließlich Stromstörungen, Netzwerkstörungen, Krankheit oder Streiks im Unternehmen von MediaTrend selbst oder von Dritten, Hardware- und Softwarestörungen verstanden. MediaTrend hat auch das Recht sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Vertragserfüllung verhindert, eintritt, nachdem MediaTrend ihrer Verpflichtung hätte nachkommen müssen.

13.3 MediaTrend kann während der Periode, in der die höhere Gewalt andauert, die Vertragspflichten aussetzen. Wenn diese Periode länger als zwei Monate dauert, dann ist jede der Parteien dazu berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz gegenüber der anderen Partei rückgängig zu machen.

13.4 Sofern MediaTrend zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt ihren Vertragspflichten inzwischen teilweise nachgekommen ist oder wird nachkommen können und dem nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil der Vertragsverpflichtung ein selbstständiger Wert zukommt, ist MediaTrend berechtigt, den nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil der Vertragsverpflichtung gesondert zu fakturieren. Der Inserent ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als würde es sich hierbei um einen Einzelvertrag handeln.


Artikel 14. Reklamation

14.1 Reklamationen müssen MediaTrend innerhalb von 14 Werktagen nach Platzierungsdatum schriftlich vom Inserenten mitgeteilt werden.

14.2 Es wird davon ausgegangen, dass MediaTrend den im Anzeigenvertrag festgelegten Verpflichtungen ordentlich nachgekommen ist, wenn der Inserent nicht innerhalb der in diesem Artikel vermeldeten Frist reklamiert hat.

14.3 MediaTrend ist darum bemüht, Reklamationen bezüglich gelieferter Dienste so gut wie möglich zu erledigen. Die Reklamationsmitteilung berührt die Verpflichtungen des Inserenten gegenüber MediaTrend nicht.

14.4 Bei telefonischer Anzeigenaufgabe wird einer Aufforderung zur Berichtigung oder zur kostenlosen wiederholten Platzierung im Falle des Auftretens eines Fehlers nicht nachgekommen. Dies gilt ebenso für Fehler infolge undeutlicher Kopien. MediaTrend kann ihre üblichen Tarife und Kosten in Rechnung stellen, wenn es sich um Nutzungsfehler oder unsachgemäße Nutzung oder andere MediaTrend nicht zuzurechnende Ursachen handelt.

14.5 Bei telefonischer Anzeigenaufgabe wird einer Aufforderung zur Korrektur oder zur kostenlosen wiederholten Platzierung im Falle des Auftretens eines Fehlers nicht stattgekommen. Dies gilt ebenso für Fehler infolge undeutlicher Kopien. MediaTrend kann ihre üblichen Tarife und Kosten in Rechnung stellen, wenn es sich um Nutzungsfehler oder unsachgemäße Nutzung oder andere MediaTrend nicht zuzurechnende Ursachen handelt.

14.6 Eine Reklamation setzt die Verpflichtung des Inserenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, nicht aus.


Artikel 15. Vertragsauflösung und Aussetzung

15.1 MediaTrend ist dazu berechtigt, den Anzeigenvertrag rückgängig zu machen, wenn der Inserent irgendeiner der im Anzeigenvertrag festgelegten Verpflichtung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, MediaTrend nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die aus gutem Grund befürchten lassen, dass der Inserent irgendeiner Verpflichtung nicht nachkommen wird, wenn der Inserent bei Vertragsabschluss darum gebeten wurde, Sicherheitsleistungen bezüglich der Erfüllung seiner sich aus dem Anzeigenvertrag ergebenden Verpflichtungen zu leisten und diese ausbleiben oder unzureichend sind oder wenn aufgrund der Verzögerung seitens des Inserenten nicht länger von MediaTrend verlangt werden kann, den im Anzeigenvertrag festgelegten Verpflichtungen zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nachzukommen.

15.2 Weiterhin ist MediaTrend dazu berechtigt den Anzeigenvertrag aufzulösen, wenn derartige Umstände eintreten, die die Erfüllung des Anzeigenvertrags unmöglich machen oder wenn sonstige Umstände eintreten, die derart sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Anzeigenvertrags nach vernünftigem Ermessen nicht von MediaTrend verlangt werden kann.

15.3 Falls der Anzeigenvertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von MediaTrend an den Inserenten unverzüglich fällig.

15.4 Löst MediaTrend den Vertrag auf, ist sie auf keinerlei Weise dazu verpflichtet, dadurch auf jegliche Weise entstandene Schäden und Kosten zu erstatten.

15.5 Falls die Vertragsauflösung dem Inserenten anzurechnen ist, ist MediaTrend zur Schadensvergütung der Kosten, die direkt oder indirekt dadurch entstanden sind, berechtigt.

15.6 Falls der Inserent den sich aus dem Anzeigenvertrag ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommt und dieses Nichtnachkommen die Vertragsauflösung rechtfertigt, dann ist MediaTrend dazu berechtigt, den Anzeigenvertrag unverzüglich und mit direktem Inkrafttreten aufzulösen, ohne jegliche Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung oder Schadenersatz ihrerseits, während der Inserent aufgrund der Nichterfüllung einer Leistung dennoch dazu verpflichtet ist, Entschädigung oder Schadenersatz zu leisten.

15.7 MediaTrend ist unbeschadet der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze berechtigt, den Anzeigenvertrag ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines Gerichts mit direktem Inkrafttreten aufzulösen, sofern und sobald:

  • Die Insolvenz des Inserenten beantragt oder bestätigt wird, der Inserent selbst Insolvenz oder gesetzlichen Zahlungsaufschub beantragt oder Inserent auf andere Weise nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann;
  • ein substantieller Teil der Besitztümer des Inserenten gepfändet wird;
  • die wesentliche Verfügungsgewalt im Unternehmen des Inserenten in die Hände eines anderen Eigentümers übergeht;
  • der Inserent zweckwidrigen Gebrauch von den von MediaTrend angebotenen Produkten und Dienstleistungen, wie das Speichern und/oder Verbreiten von MP3, Waren oder das unaufgeforderte Verschicken von E-Mails (Spam) macht;
  • der Inserent Informationen verbreitet, die gegen (inter-)nationale Gesetzgebung und Vorschriften verstoßen;
  • der Inserent Informationen verbreitet, die hinsichtlich des Aussehens, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der Kultur, der Herkunft oder sonst wie als diskriminierend oder verletzend bezeichnet werden können.

15.8 MediaTrend ist unbeschadet der ihr zukommenden Rechte berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, zum Beispiel - jedoch nicht ausschließlich - durch das Entfernen der Zusatzdaten und das Deaktivieren der Anzeige, wenn und solange der Inserent einer oder mehreren Verpflichtungen aufgrund des Anzeigenvertrags gegenüber MediaTrend nicht umfassend nachgekommen ist.


Artikel 16. Verwendung der Lebenslaufdatenbank und der Stellenangebot-Datenbank

16.1 Der Inserent erkennt an, dass MediaTrend Produzent der auf ihrer Webseite betriebenen Lebenslauf- und Stellenangebot-Datenbank im Sinne des Datenbankgesetzes sowie Inhaber des Urheberrechts der Lebenslauf- und Stellenangebot-Datenbank ist.

16.2 Der Inserent darf die Lebenslauf- und Stellenangebot-Datenbank lediglich innerhalb des eigenen Unternehmens mit dem Ziel nutzen, neue Arbeitnehmer unmittelbar für sein eigenes Unternehmen oder aber und nur wenn und soweit das Unternehmen des Inserenten Anwerbung und Auswahl für Dritte zum Ziel hat, für das Unternehmen ihres oder ihrer Inserenten anzuwerben und zu selektieren, soweit dies auf Grund des Datenbankgesetzes und weiteren geltenden gesetzlichen Regeln zulässig ist. Unter Anwerbung und Auswahl für Dritte wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht lediglich das Durchsuchen, auch nicht auf automatische Weise von Lebenslaufdatenbanken für Dritte verstanden.

16.3 Der Inserent darf Datenbestände aus der Lebenslauf- und/oder Stellenangebot-Datenbank oder Teilen davon nicht veröffentlichen und diese nicht kopieren oder auf andere Weise vervielfältigen, ändern oder in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung stellen, herunterladen und in einer eigenen Datenbank speichern oder in einem eigenen Computersystem aufbewahren, außer wenn er hierfür von MediaTrend vorab eine schriftliche Genehmigung bekommen hat.

16.4 Der Inserent darf Datenbestände aus der Lebenslaufdatenbank oder Teilen davon lediglich im Hinblick auf die Besetzung einer konkreten, passenden und zum Zeitpunkt der Nutzung der Lebenslaufdatenbank vakanten Stelle nutzen und nur dann, wenn die Datenbestände aus der Lebenslaufdatenbank oder Teilen davon billigerweise zu diesem konkreten Stellenangebot passen.

16.5 Ein Anmeldekonto zur Lebenslaufdatenbank ermöglicht es einem einzelnen, unikalen Nutzer, Zugang zur Lebenslaufdatenbank zu bekommen. Es ist dem Inserenten somit auch nicht gestattet, mehreren Nutzern mit ein und demselben Anmeldekonto Zugang zur Lebenslaufdatenbank zu gewähren.

16.6 MediaTrend hantiert feste Limits bezüglich der Menge an Datenbeständen aus der Lebenslauf- und Stellenangebot-Datenbank oder Teilen davon, die der Inserent verwenden darf. Der Inserent darf pro Tag per Anmeldekonto höchstens 100 (hundert) Bestände aus der Lebenslauf- und Stellenangebot-Datenbank (oder Teilen davon) verwenden, außer wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

16.7 Es ist dem Inserenten nicht gestattet, die Dienste von MediaTrend auf missbräuchliche Weise zu nutzen. Das bedeutet unter anderem, dass es dem Inserenten nicht gestattet ist, Software- und/oder Hardware-Tools und Lösungen (inhouse oder von Dritten verfügbar gestellt) einzusetzen, um die Stellenangebot-Datenbank und/oder Lebenslauf-Datenbank auf irgendeine Art und Weise zu spideren, zu scrapen, zu durchsuchen oder auf andere Weise missbräuchlich an sie heranzugehen.

16.8 Der Inserent muss mit den von MediaTrend ausgegebenen Login-Daten sorgfältig umgehen. Die von MediaTrend ausgegebenen Login-Daten sind an den Inserenten gebunden und nicht übertragbar. Anmeldekonten dürfen nur innerhalb der eigenen Organisation des Inserenten verwendet werden. Es ist dem Inserenten untersagt, zu welchem Zweck auch immer, Dritte seine Login-Daten verwenden zu lassen. Der Inserent ist selbst für rechtzeitige Änderung seiner Login-Daten verantwortlich, um möglichen Missbrauch seiner Login-Daten innerhalb und/oder außerhalb der eigenen Organisation des Inserenten zu verhindern.

16.9 Wenn der Inserent den Bestimmungen in diesem Artikel zuwiderhandelt, behält sich MediaTrend das Recht vor, um die Konten des Inserenten sowie den Zugang des Inserenten zu der Lebenslauf- und/oder Stellenangebot-Datenbank unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung zu blockieren. In diesem Fall ist MediaTrend zu keinerlei Schadenersatz gegenüber dem Inserenten oder zur Erstattung gezahlter Beträge verpflichtet. Beträge die MediaTrend fakturiert oder im Zusammenhang mit dem Vertrag noch zu fakturieren hat, bleiben in diesem Fall unvermindert schuldig und werden direkt fällig.


Artikel 17. Datenschutz

17.1 Der Inserent muss mit den (persönlichen) Daten Dritter sorgfältig umgehen, einschließlich der Daten von Bewerbern, in die dem Inserenten mittels der Lebenslauf-Datenbank Einsicht gewährt wird. Der Inserent darf die Daten ausschließlich dazu nutzen, um relevante, potenzielle Bewerber zur Besetzung einer konkreten, bestehenden und passenden Stelle zu kontaktieren. Jede andere oder weiterführende Verarbeitung ist nicht gestattet. Der Inserent wird die Daten nicht länger als für den oben beschriebenen Zweck erforderlich aufbewahren. Wenn ein Bewerber direkt oder indirekt gegen die Verwendung seiner Daten durch den Inserenten Einwände erhebt, wird der Inserent die Nutzung unverzüglich einstellen und die Daten vernichten. MediaTrend garantiert nicht, dass die oben erwähnten Informationen aktuell, richtig, vollständig oder korrekt sind. MediaTrend wird in keinster Weise Partei bei einem eventuellen (Arbeits- oder Zeitarbeits)Vertrag zwischen dem Inserenten und einem Kandidaten.

17.2 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung auf Grund dieser Allgemeinen Bedingungen darf der Inserent (persönliche) Daten von Dritten, auf die der Inserent durch den Vertrag oder in dessen Zusammenhang zugreifen kann oder die durch die Medien oder damit zusammenhängend veröffentlicht wurden, nicht verarbeiten oder sonst wie nutzen. Es ist dem Inserenten insbesondere nicht gestattet, diese (persönlichen) Daten Dritter für die Übermittlung von (unaufgeforderten) Mitteilungen zu verwenden, oder sie, unabhängig davon ob sie methodisch oder systematisch geordnet werden, zu sammeln.

17.3 Der Inserent garantiert, dass er in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten und unaufgeforderter Kommunikation handelt, auf jeden Fall einschließlich Telekommunikationsrecht (Telecommunicatiewet) und Datenschutzgesetz (Wet Bescherming Persoonsgegevens). Der Inserent wird MediaTrend von allen erdenklichen Ansprüchen Dritter infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels oder sonstiger Gesetz- und Regelgebung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten und unaufgeforderte Kommunikation durch den Inserenten freihalten. Der Inserent wird MediaTrend darüber hinaus alle Schäden, Strafen und Kosten vollständig erstatten, die MediaTrend in diesem Zusammenhang entstehen.

17.4 Bei Verstoß gegen die in diesem Artikel genannten Bestimmungen ist der Inserent ohne Mahnung oder andere vorherige Erklärung zur Zahlung einer sofort fälligen Geldbuße von €2.000,- (zweitausend Euro) pro Übertretung verpflichtet, wobei die Nutzung einzelner, persönlicher Daten jeweils eine gesonderte Übertretung darstellt. Diese Geldbuße kommt MediaTrend zu, unbeschadet aller sonstiger Rechte oder Forderungen von MediaTrend, darunter ist auch das Recht auf Einhaltung sowie das Recht auf Schadenersatz zusätzlich zur Geldbuße zu verstehen.

17.5 MediaTrend verarbeitet die persönlichen Daten des Inserenten (oder dessen Vertreter). Die Daten werden zur Ausführung des Vertrages verwendet oder um die betreffenden Personen über ähnliche Produkte und Dienstleistungen von MediaTrend zu informieren. Wenn die betreffenden Personen diese Informationen nicht wünschen, kann dies schriftlich oder über E-Mail MediaTrend mitgeteilt werden.


Artikel 18. Wahl des anwendbaren Rechts und zuständigen Gerichts

18.1 Für diese Bedingungen und den Anzeigenvertrag gilt ausschließlich das niederländische Recht.

18.2 Im Falle eines Rechtsstreits zwischen MediaTrend und Inserent ist das zuständige Gericht des Landgerichtsbezirkes Alkmaar (Niederlande) in erster Instanz exklusiv für dessen Entscheidung zuständig.


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